Informationen

Bringen und Abholen vor der Schule

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Halten, Parken und Wenden vor der Schule, auf und vor dem Lehrerparkplatz untersagt ist!

Meldungen von Krankheiten

Bei Infektionskrankheiten gibt es Regelungen für die Meldung von Krankheiten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat diesbezüglich eine Belehrung herausgegeben (siehe unten). Der Läusebefall gehört nicht zu den Krankheiten, die beim Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Aber in der Schule! In Absprache mit dem Gesundheitsamt Hildesheim gilt folgende Regelung: Sie melden den Befall bei uns, damit wir einen Überblick über die Verbreitung bekommen und im Extremfall das Gesundheitsamt benachrichtigen können. Dann informieren wir die Eltern der betroffenen Klasse meist über die Hausaufgabenhefte. Sollte das Kind nissenfrei/ nicht mehr ansteckend sein, teilen Sie uns dies mit und schicken Ihr Kind wieder in die Schule.

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Wetterlage / Unterrichtsausfälle

Aus aktuellem Anlass sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Erziehungsberechtigten das Recht haben Ihr Kind zu Hause zu behalten, wenn sie Sorge haben, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas passieren kann (Unterrichtsorganisation; RdErl. d. MK v. 20.8.2005):

4.1.5.
E
rziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Als allgemeine Empfehlung gilt das rechtzeitige (Ab)Hören von Nachrichten (Wetter-, Verkehr, allgemeine Warnhinweise)  bei unseren regionalen Radiosendern. Einen Link zu einer offiziellen Meldung über Schulausfälle weisen wir hier aus (dies betrifft dann auch eine ausbleibende Schülerbeförderung).

Bitte anklicken: Schulausfälle in Niedersachsen